Apr 16

Der BFH hat diese Woche sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes von Steuerberatungskosten, die nicht im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen veröffentlich.

Das Urteil vom 4.2.2010 nimmt Stellung zu der Frage, ob der seit dem 1.1.2006 bestehende Abzugsverbot von allgemeinen Steuerberatungskosten, die nicht im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen verfassungwidrig sei. Der BFH kommt zu der Überzeugung, dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist, sie verletze weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz werde nicht verletzt. Ein Abzug sei auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regierungskoalition bzw. der Finanzminister zu diesem Urteil verhalten wird, dass zwar einerseits die bestehende Rechtslage bestätigt. Jedoch sah der Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 auf Seite 12 etwas anders vor, nämlich die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten. Wir werden sehen ob, wie und wann dieses Ziel der Koalition umgesetzt wird.

BFH-Urteil vom 4. Februar 2010

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