Nov 25

Nach Information auf spiegel online, hat das Finanzgericht Niedersachsen die Klage eines Steuerpflichtigen gegen die Zahlung seines Solidaritätszuschlages für 2007 ausgesetzt und die hat seine Auffassung, dass der Soli verfassungswidrig sei, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung: eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag dürfe nur “zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen” dienen und nicht zur dauerhaften Steuer werden.

Damit ist das Finanzgericht Niedersachsen einerseits wieder seinem Ruf gerecht geworden, besonders aufmüpfig zu sein, aber seine Begründung wird mit Sicherheit lesenswert sein, ist aber noch nicht veröffentlicht.

In der Sache scheint die Begründung nachvollziehbar – genaueres dazu, wenn die Begründung im Wortlauf vorliegt – wer allerdings vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhebung des Soli in einer zukünftigen Entscheidung rückwirkend aufheben wird, wird vermutlich enttäuscht werden. Kenner seien an das jahreslange Hin- und Her bei der eindeutig verfassungswidrigen Vermögensteuer erinnert.

Trotzdem könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Klarheit und Rechtssicherheit für die Zukunft sorgen …. und vermutlich für eine entsprechende Anpassung der Einkommensteuersätze.

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