Aug 17
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2010 entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember
2008 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
Das im Verfassungsrecht verankerte Familienprinzip
gibt dem Erbschaft-steuerrecht Maß und Richtung und prägt auch die
Ausgestaltung des persönlichen Freibetrags. Die Schlechterstellung
der Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im Erbschaftsteuerrecht in der
Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997, wie hier beim persönlichen
Freibetrag, vermag allerdings auch das Familienprinzip nicht zu
rechtfertigen.
Die Bundesregierung hat lt. einer Meldung auf Spiegel online bereits im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 ist
eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht geplant. Der Gesetzgeber
muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.
Urteil vom 21. Juli 2010
Dez 05
Der Bundesrat hat heute dem ab 1. Januar 2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zugestimmt.
Folgende Regelungen sind wohl enthalten:
1. Freibeträge
Ehegatten 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
2. selbstgenutztes Wohneigentum
Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Eine Wertgrenze gibt es nicht. Für Kinder gilt, dass die Wohnfläche des elterlichen Hauses nicht größer ist als 200 Quadratmeter sein darf. Für die darüber liegende Fläche greift der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro.
3. Firmenvermögen
Das Erbe von Firmen kann steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Mindestens 90 Prozent des Betriebsvermögens müssen in der Produktion gebunden sein.
Die letzen beiden Punkte werden wohl viel Zündstoff für Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bieten.
Näheres sobald ich das Gesetz im Wortlaut gelesen habe.